Erklärt
Kinderbetreuungszuschlag
Zuschlag im Aufstiegs-BAföG für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro je Kind und Monat.
Der Kinderbetreuungszuschlag unterstützt alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren. Er wird bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen gewährt und beträgt derzeit 150 Euro pro Monat je Kind. Der Zuschlag soll die Betreuungskosten abfedern, die während der Fortbildung zusätzlich anfallen.
Für die Planung lohnt sich ein Blick auf den gesamten Förderrahmen. Zuschlag und Unterhaltsbeitrag ergänzen sich, und beide hängen von Einkommen und Vermögen ab. Wer Betreuungszeiten, Lehrgangsplan und Prüfungstermine früh abstimmt, vermeidet Engpässe während der Lernphase. Nachweise zur Betreuung und zum Kindergeld sollten früh gesammelt werden. Dadurch lassen sich Nachfragen während des Verfahrens vermeiden.
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- UnterhaltsbeitragMonatliche Leistung bei Vollzeitmaßnahmen, die den Lebensunterhalt sichern soll und derzeit bis zu 1.019 Euro für Alleinstehende ohne Kinder beträgt.
- VermögensfreibetragBetrag, bis zu dem Vermögen im Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet wird; derzeit 45.000 Euro, mit Zuschlägen für Ehepartner und Kinder.