Erklärt
Prüfungsordnung
Die Verordnung regelt Aufbau, Dauer, Bewertung und Wiederholung der Fortbildungsprüfung und gilt bundesweit für alle Prüfungsteile.
Die Prüfungsordnung legt verbindlich fest, wie die Fortbildungsprüfung aufgebaut ist. Sie regelt die drei Prüfungsteile, die Bearbeitungszeiten, die Bewertungsmaßstäbe und die Zulassungsbedingungen. Für Kandidatinnen und Kandidaten ist sie die wichtigste Quelle, weil sie festlegt, was tatsächlich verlangt wird.
Lesen Sie die Verordnung einmal vollständig und markieren Sie Zeitangaben und Bestehensregeln. Viele Missverständnisse entstehen, wenn Lernende Prüfungsinhalte aus Erfahrungsberichten übernehmen, die nicht zur aktuellen Fassung passen. Ein Abgleich mit dem Stand der Verordnung und den Angaben der zuständigen IHK schafft Klarheit. Wer die Verordnung mit dem Lehrgangsplan vergleicht, erkennt schnell, welche Inhalte im Unterricht tatsächlich vorkommen müssen und welche Lücken bleiben.
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- PrüfungsterminDie Prüfungsteile finden an festen, bundeseinheitlich abgestimmten Terminen statt, die je Teil getrennt liegen und sich pro Jahr unterscheiden.
- ZulassungsvoraussetzungenZulassung über eine passende Ausbildung mit Berufspraxis oder mindestens vier Jahre Berufspraxis; die Situationsaufgabe hat eigene Bedingungen.
- BestehensquoteAnteil der Prüfungsteilnehmenden, die die Fortbildungsprüfung bestehen; 2025 lag die bundesweite Quote rechnerisch bei 67,5 Prozent.