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Erklärt

Aufstiegs-BAföG

Staatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen; für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt derzeit ein Gesamtbetrag von bis zu 15.000 Euro.

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie den Geprüften Technischen Fachwirt. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von derzeit 15.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird derzeit zur Hälfte als Zuschuss geleistet, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Wer die Förderung plant, sollte sich vor Lehrgangsbeginn über Antrag, Fristen und Nachweise informieren und die Kosten frühzeitig einholen. Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen unterscheiden sich außerdem Förderdauer und Unterhaltsleistungen. Eine Beratung bei der zuständigen Stelle hilft, Anforderungen korrekt zu erfüllen. Ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle lohnt sich, bevor Lehrgangsverträge unterschrieben werden.

Ähnliche Stichwörter

  • MaßnahmebeitragBetrag für Lehrgang und Prüfung, den das Aufstiegs-BAföG je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gewährt.
  • UnterhaltsbeitragMonatliche Leistung bei Vollzeitmaßnahmen, die den Lebensunterhalt sichern soll und derzeit bis zu 1.019 Euro für Alleinstehende ohne Kinder beträgt.
  • AFBG-NovelleGeplante Änderung des Aufstiegs-BAföG mit Inkrafttreten laut Entwurf am 01.08.2027; bisher nicht beschlossen, daher gelten derzeit die heutigen Sätze.