Erklärt
AFBG-Novelle
Geplante Änderung des Aufstiegs-BAföG mit Inkrafttreten laut Entwurf am 01.08.2027; bisher nicht beschlossen, daher gelten derzeit die heutigen Sätze.
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Aufstiegs-BAföG beschlossen, die laut Entwurf am 01.08.2027 in Kraft treten soll. Der Entwurf sieht vor, den Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro anzuheben und die Förderung für Meisterstücke von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Der Bestehenserlass soll von 50 auf 60 Prozent steigen.
Der Bundestag befasst sich mit dem Entwurf, die erste Lesung war am 14.10.2026. Bis zur Verabschiedung gelten die bisherigen Beträge. Wer eine Fortbildung in den nächsten Monaten plant, sollte deshalb mit den heute geltenden Werten rechnen und die Finanzplanung erst anpassen, wenn das Gesetz beschlossen ist.
Ähnliche Stichwörter
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen; für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt derzeit ein Gesamtbetrag von bis zu 15.000 Euro.
- BestehenserlassErlass von derzeit 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird.
- Fachpraktische ArbeitMeisterstück oder vergleichbare Arbeit, deren Materialkosten zu bis zu einer Hälfte gefördert werden, derzeit höchstens 2.000 Euro.