Erklärt
Bestehenserlass
Erlass von derzeit 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird.
Der Bestehenserlass reduziert die Darlehensschuld, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird. Derzeit werden 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Bereits fällig gewordene Raten sind vom Erlass nicht erfasst.
Diese Regel schafft einen klaren Anreiz, die Prüfung ernsthaft vorzubereiten. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Stand des Darlehens zum Zeitpunkt des Bestehens. Die Berechnung sollte man mit der zuständigen Stelle prüfen, bevor man Tilgungspläne festlegt. Für die Finanzplanung ist daher wichtig, wie viel des Darlehens bis zur Prüfung bereits fällig geworden ist. Ein früher Blick in den Tilgungsplan lohnt sich.
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