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Erklärt

Berufspraxis

Nachweis einschlägiger beruflicher Tätigkeit, der über die Zulassung zu den Prüfungsteilen mitentscheidet.

Berufspraxis ist die berufliche Tätigkeit, die nach einer Ausbildung oder alleine als Zulassungsnachweis zählt. Für die Fortbildung ist sie entscheidend, weil sie die praktische Erfahrung belegt, auf der die Prüfungsinhalte aufbauen. Wie viele Jahre erforderlich sind, hängt vom gewählten Zulassungsweg ab.

Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten früh und vollständig. Stellenbeschreibungen, Arbeitszeugnisse und Arbeitgeberbescheinigungen sind die üblichen Belege. Achten Sie darauf, dass die Stationen zeitlich lückenlos belegt sind. Gerade bei Wechseln zwischen Betrieben lohnt sich eine Übersicht, die Beginn, Ende und Tätigkeitsschwerpunkt jeder Station festhält. Die Anrechnung richtet sich nach der Prüfungsordnung; bei Zweifeln hilft die Auskunft der IHK, bevor Gebühren anfallen.

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  • ZulassungsvoraussetzungenZulassung über eine passende Ausbildung mit Berufspraxis oder mindestens vier Jahre Berufspraxis; die Situationsaufgabe hat eigene Bedingungen.
  • Berufs- und arbeitspädagogische PrüfungAuf Antrag mögliche Zusatzprüfung zur Ausbildungssituation mit höchstens 30 Minuten, nach bestandener handlungsspezifischer Qualifikation.