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Erklärt

Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

Auf Antrag mögliche Zusatzprüfung zur Ausbildungssituation mit höchstens 30 Minuten, nach bestandener handlungsspezifischer Qualifikation.

Nach bestandener handlungsspezifischer Qualifikation kann auf Antrag eine zusätzliche Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation abgelegt werden. Sie besteht aus einer Ausbildungssituation und dauert höchstens 30 Minuten. Wer später Auszubildende betreut oder Schulungen plant, kann diesen Nachweis gezielt für die eigene Laufbahn nutzen.

Die Ausbildungssituation verlangt, eine Lernsituation im Betrieb zu planen, durchzuführen und anschließend zu reflektieren. Konkrete Schritte, verständliche Erklärungen und ein klarer Abschluss mit Rückmeldung zählen mehr als eine perfekte Präsentation. Den Antrag sollte man frühzeitig stellen, damit sich die Prüfung sinnvoll in die Planung einfügt. Die Prüfung ist damit ein eigenständiger Nachweis, der über die fachliche Qualifikation hinausgeht.

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