Erklärt
Förderungshöchstdauer
Zeitliche Grenze der Förderung im Aufstiegs-BAföG: 24 Kalendermonate in Vollzeit und 48 Kalendermonate in Teilzeit.
Die Förderungshöchstdauer begrenzt, wie lange eine Maßnahme im Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann. Sie beträgt 24 Kalendermonate bei Vollzeitmaßnahmen und 48 Kalendermonate bei Teilzeitmaßnahmen. Die Grenze gilt unabhängig davon, wie viele Prüfungsteile zwischendurch abgelegt werden.
Die Grenze beeinflusst die Wahl des Lehrgangsmodells. Eine berufsbegleitende Teilzeitfortbildung hat einen längeren Förderrahmen, verlangt aber über einen längeren Zeitraum Disziplin. Ein Blick auf den Lehrgangsplan und die Prüfungstermine zeigt früh, ob die Maßnahme innerhalb dieses Rahmens bleibt. Wer Vollzeit und Teilzeit kombiniert, sollte die Monate genau nachhalten, denn gezählt werden Kalendermonate. Die Angaben gelten für den Förderzeitraum insgesamt, nicht für einzelne Prüfungsteile.
Ähnliche Stichwörter
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen; für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt derzeit ein Gesamtbetrag von bis zu 15.000 Euro.
- UnterhaltsbeitragMonatliche Leistung bei Vollzeitmaßnahmen, die den Lebensunterhalt sichern soll und derzeit bis zu 1.019 Euro für Alleinstehende ohne Kinder beträgt.
- PrüfungsterminDie Prüfungsteile finden an festen, bundeseinheitlich abgestimmten Terminen statt, die je Teil getrennt liegen und sich pro Jahr unterscheiden.