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Erklärt

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden; die Wiederholung ist Teil der regulären Prüfungsordnung.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein Misserfolg im ersten Anlauf ist also nicht das Ende des Weges, die Wiederholung ist aber auch nicht beliebig oft möglich. Wer erneut antritt, sollte die Rückmeldung zum Ergebnis genau auswerten, denn sie zeigt in der Regel, in welchem Bereich die Punktzahl unter der Grenze lag.

Eine gute Strategie beginnt mit einer ehrlichen Analyse: Welche Aufgaben kosteten Zeit, welche Themen waren unsicher, wo fehlte die praktische Erfahrung? Anschließend lohnt es sich, gezielt die schwächsten Bereiche zu üben, statt den gesamten Stoff erneut von vorn durchzuarbeiten.

Ähnliche Stichwörter

  • BestehensgrenzeDie Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Qualifikationsbereich und in den übrigen Bewertungsteilen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
  • PrüfungsterminDie Prüfungsteile finden an festen, bundeseinheitlich abgestimmten Terminen statt, die je Teil getrennt liegen und sich pro Jahr unterscheiden.
  • PrüfungsordnungDie Verordnung regelt Aufbau, Dauer, Bewertung und Wiederholung der Fortbildungsprüfung und gilt bundesweit für alle Prüfungsteile.