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Erklärt

Gewährleistung

Gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Auftragnehmers für Mängel, die bei Übergabe vorliegen, mit Rechten wie Nacherfüllung oder Minderung.

Gewährleistung bezeichnet die Haftung für Mängel einer gelieferten Sache oder Leistung. Der Käufer oder Auftraggeber kann in der Regel zunächst Nacherfüllung verlangen, bei deren Fehlschlagen auch Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Die Mängelrechte bestehen für eine gesetzlich bestimmte Frist, die je nach Vertragsart unterschiedlich lange läuft.

Im technischen Vertrieb ist die Gewährleistung ein zentrales Risiko für die Kalkulation. Wer Fristen, Prüfungen bei Übergabe und Dokumentation sauber führt, kann Reklamationen schneller einordnen und Rückstellungen realistisch bemessen. Eine dokumentierte Übergabeprüfung erleichtert später den Nachweis, dass ein Mangel nicht erst beim Kunden entstanden ist.

Ähnliche Stichwörter

  • WerkvertragVertrag, bei dem der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg schuldet, etwa ein fertiges Bauteil oder eine abgenommene Anlage.
  • ProdukthaftungHaftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, meist unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden.
  • Allgemeine GeschäftsbedingungenVorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele gleichartige Verträge verwendet werden und einer gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen.