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Erklärt

Produkthaftung

Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, meist unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden.

Produkthaftung bedeutet, dass ein Hersteller für Personen- und Sachschäden einstehen muss, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. Sie knüpft an den Fehler des Produkts an und setzt in vielen Fällen kein nachgewiesenes Verschulden des Herstellers voraus. Zu den Pflichten zählen auch Konstruktion, Instruktion und Produktbeobachtung.

In der Fertigung ist Produkthaftung eng mit dem Qualitätsmanagement verknüpft. Dokumentierte Prüfungen, Rückverfolgbarkeit der Chargen und klare Warnhinweise sind die wichtigsten Nachweise im Schadensfall. Wer diese Unterlagen fortlaufend pflegt, verkürzt Streitigkeiten erheblich. Auch Warnungen und Rückrufe gehören zu den Pflichten, wenn ein Fehler erst nach der Auslieferung bekannt wird.

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  • QualitätsmanagementAlle organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen Qualitätsziele plant, steuert, überwacht und verbessert.
  • GefährdungsbeurteilungSystematische Ermittlung der Gefährdungen an Arbeitsplätzen mit Ableitung und Dokumentation geeigneter Schutzmaßnahmen.