Erklärt
Werkvertrag
Vertrag, bei dem der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg schuldet, etwa ein fertiges Bauteil oder eine abgenommene Anlage.
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg, zum Beispiel eine funktionsfähige Anlage, ein Gutachten oder ein gefertigtes Bauteil. Anders als beim Dienstvertrag geht es nicht um das bloße Tätigwerden, sondern um das Ergebnis. Mit der Abnahme des Werks beginnen wichtige Fristen, etwa für Mängelrechte und Zahlung.
Im Betrieb entstehen Werkverträge häufig bei Instandhaltung, Montage und Sonderfertigung. Klare Abnahmekriterien, nachvollziehbare Prüfprotokolle und eine genaue Leistungsbeschreibung verhindern später Streit über Umfang und Qualität. Wer Abnahmen nicht dokumentiert, verliert in Streitfällen häufig Argumente, die sich später kaum rekonstruieren lassen. Gerade bei Montagen mit mehreren Gewerken ist eine klare Zuordnung der Verantwortung besonders wichtig.
Ähnliche Stichwörter
- Allgemeine GeschäftsbedingungenVorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele gleichartige Verträge verwendet werden und einer gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
- GewährleistungGesetzliche Haftung des Verkäufers oder Auftragnehmers für Mängel, die bei Übergabe vorliegen, mit Rechten wie Nacherfüllung oder Minderung.
- ProdukthaftungHaftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, meist unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden.